Arbeitsstrafrecht
Im sogenannten Arbeitsstrafrecht besteht die besondere Schwierigkeit darin, dass man mit mehreren, unterschiedlichen Behörden zu tun: Rentenversicherung, Staatsanwaltschaft, Hauptzollamt, Steuerbehörden. Zudem sind neben den wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten wie Sozialversicherungsbetrug regelmäßig auch Steuerstraftaten (z.B. Lohnsteuerhinterziehung) verwirklicht.Wir bringen haben die notwendige Expertise und Erfahrung. Sofern besondere arbeitsrechtliche Expertise notwendig ist, können wir jederzeit die Experten aus unserem Netzwerk einbinden.

Schwarzarbeit
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
Illegale Ausländerbeschäftigung
Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
Geldbußen wegen Organisationsverschulden / Verletzung von Aufsichtspflichten durch Inhaber und Leitungspersonen von Unternehmen gemäß § 130 OWiG
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
Verstöße gegen das Abreitszeitschutzgesetz
Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane gemäß §§ 119 ff. BetrVG