Bundesweit bewegen sich viele der Beteiligten (unbewusst) nah an der Grenze zur Steuerhinterziehung und erkennen den Ernst der Lage oft erst, wenn das Finanzamt anklopft.
Allein in NRW hat die ansässige Finanzverwaltung bereits 200 Steuerstrafverfahren angestrengt. Zusätzliche 6.000 Datensätze mit einem steuerstrafrechtlichen Volumen von rund 300 Millionen Euro aus mehreren Social Media-Plattformen werden ausgewertet und machen weitere Verfahren sehr wahrscheinlich.
Influencer*innen, gegen die bereits ein solches Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde, oder die befürchten, steuerlich etwas versäumt zu haben, können sich gern kurzfristig an uns wenden. Unsere Expertise im Steuerstrafrecht schafft schnell Klarheit und hilft, weiteren Schaden abzuwenden.
Zum Artikel auf Anwalt.de: Influencer im Visier der Steuerfahndung: Social-Media-Einnahmen als (steuerstrafrechtliche) Steuerfalle.