Steffen Kirchner
Wenn wir ein Mandat annehmen, garantieren wir Ihnen qualifizierte, diskrete Beratung und hundertprozentigen Einsatz für Ihre Interessen. Aber wir versprechen Ihnen fachlich nie zu viel. In Bereichen jenseits unserer Kernkompetenzen verweisen wir auf höchst kompetente Beraterinnen und Berater, die wir teils bereits seit Jahren kennen und besonders schätzen. Warum? Wir sind der Überzeugung, dass wir unseren Mandanten auf diese Weise immer die beste Lösung bieten können. Jedes Mandat ist anders. Je nach Fallgestaltung, Komplexität und den jeweiligen Rahmenbedingungen ziehen wir – auf Ihren Wunsch und in Absprache mit Ihnen – unsere jeweils im Einzelfall am besten passenden Best-Friends-Kontakte hinzu, die wir nicht nur aus der Zusammenarbeit gut kennen und schätzen, sondern die in ihrem Bereich zu den führenden Beratern gehören.
Insbesondere im Steuerstrafrecht bedarf es sowohl steuerlicher als auch strafrechtlicher Expertise und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch entsprechender prozessualer Kenntnisse sowie Erfahrungen. Das Besteuerungs- und das Steuerstrafverfahren stehen eigenständig nebeneinander und folgen gänzlich unterschiedlichen Maximen und Vorschriften. Das materiell-rechtliche Steuerrecht überlassen wir Steuerexperten, die nicht nur alltäglich mit steuerrechtlichen Fragestellungen zu tun haben und über langjährige Erfahrung in finanzgerichtlichen Verfahren verfügen, sondern die insoweit insbesondere auch umfassend und im Bedarfsfalle auch gestaltend beraten können. Gleichwohl basiert unsere strafrechtliche Beratung und Strafverteidigung auf – unserer Ansicht nach unerlässlichen – soliden steuerrechtlichen Kenntnissen, die es uns ermöglichen, das große Ganze im Blick zu halten, sowie auf einer ausgeprägten Spezialisierung auf das Steuerstrafrecht. Dank dieser Spezialisierung können wir nicht nur auf ein hohes Maß an fachlicher Expertise und umfassende Praxiserfahrungen in steuerstrafrechtlichen Mandaten zurückgreifen, sondern haben insbesondere auch einen Blick auf die bisweilen komplexen Wechselwirkungen zwischen Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren.
Dabei handelt es sich bei unseren Best-Friends-Kontakten bewusst nicht um ein exklusives Netzwerk. Stattdessen setzen wir auf eine vertrauensvolle und langjährige, der Organisationsstruktur nach aber eben ungebundene Zusammenarbeit. Auf diese Weise können wir ausschließlich anhand der Bedürfnisse des konkreten Falles entscheiden, ob und welche Berater hinzugezogen werden sollten und welche unserer „Best Friends“ zu Ihnen, Ihrer Angelegenheit und Ihren Bedürfnissen passen – auch um nicht „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“. Selbstverständlich sind wir daher ebenfalls offen für eine Zusammenarbeit mit Kanzleien und steuerlichen Beratern, denen Sie möglicherweise bereits verbunden sind. Gemeinsam im Team – ob nun mit Ihren langjährigen (insbesondere steuerlichen) Beratern oder aber mit Beratern aus unserem Best-Friends-Netzwerk – erarbeiten wir kanzlei- und fachübergreifend kreative Lösungen für hochkomplexe juristische Fragestellungen. Das für Sie beste Ergebnis steht dabei zu jedem Zeitpunkt im Vordergrund.