Steuerstrafrecht
Unser Schwerpunkt ist das Steuerstrafrecht. Durch die Spezialisierung in diesem Bereich haben wir eine besondere fachliche Expertise sowie langjährige Erfahrung in der Praxis. Zudem verfügen wir über ein großes Netzwerk an steuerlichen Experten, die wir je nach Bedarf einbinden können, um für Sie die bestmögliche Beratung und Verteidigung sicherzustellen. Ferner pflegen wir einen engen Austausch mit Ermittlungsbehörden durch gemeinsame Veröffentlichungen, Veranstaltungen sowie eine Dozententätigkeit an der Bundesfinanzakademie.

Präventive Beratung wird häufig unterschätzt. Die steuerstrafrechtliche Beratung von steuerlichen Korrekturen – selbst wenn auf den ersten Blick kein vorwerfbares Fehlverhalten erkennbar ist – kann strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen für Unternehmen und deren Leitungspersonen verhindern. Und auch in Bezug auf andere wirtschaftsstrafrechtliche Themen können Rechtsgutachten zu spezifischen Einzelkonstellationen oder Fragen strafrechtliche Risiken verhindern. Unserer Erfahrung nach versuchen die meisten Unternehmen sich rechtskonform zu verhalten. Bei dem zunehmend komplexen regulatorischen Umfeld, wo – auch an kleine und mittelständische – Unternehmen immer höher Anforderungen an Compliance Strukturen gestellt werden, ist das nicht immer so einfach. Vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen, wo Compliance in der Vergangenheit noch keine herausragende Bedeutung hatte, fehlt auch häufig das Problembewusstsein und damit die Bereitschaft in Compliance zu investieren. Eine „das haben wir schon immer so gemacht“, „das machen alle so“ oder „im Geschäftsalltag ist das gar nicht anders machbar“ kann ein großes Risiko für Unternehmen und deren Leitungspersonen bedeuten.